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Unsere Leistungen

Bau Innovation

Effizienter und nachhaltiger bauen um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden.

Sachverständigentätigkeit

Mit unserer Sachverständigentätigkeit stehen wir in allen Phasen eines Projekts zur Verfügung. Ob vor Beginn mit Beweissicherungen, während der Ausführung mit Dokumentation der auszuführenden Arbeiten oder nach Beendigung zur Aufnahme von Schäden sind wir ausschließlich der Wahrheit verpflichtet. Durch unsere Erfahrung und Fachkompetenz als Privatgutachter und mit Herrn BM DI Isatitsch als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für die Fachgebiete

• 72.01 Hochbau, Architektur (nur für: Hochbau)
• 72.03 Kalkulation, Vergabewesen, Verdingungswesen, Bauabwicklung, Bauabrechnung
• 72.37 Betonbau, Stahlbetonbau

decken wir einen großen Bereich des Bauspektrums ab.

Beweissicherung
Wir dokumentieren den Zustand von Bauwerken vor Baubeginn für unsere Kunden, um bei späteren Konflikten objektive Beweise zu liefern. Unsere Leistungen umfassen fotografische Aufnahmen, schriftliche Berichte und technische Messungen. Dies trägt zur Konfliktvermeidung bei, bietet rechtliche Sicherheit und stärkt das Vertrauen zwischen den Baubeteiligten.

Privatgutachten
Für unsere Kunden erstellen wir Privatgutachten, um technische oder bauliche Sachverhalte klarzulegen. Diese Gutachten unterstützen bei Verhandlungen, helfen bei der Schlichtung von Streitigkeiten und leisten Entscheidungshilfe außerhalb gerichtlicher Prozesse.

Gutachten für Versicherungen
Wir bewerten für unsere Kunden Schäden an Bauwerken oder Grundstücken, die durch Unfälle, Naturereignisse oder andere versicherte Risiken entstanden sind. Diese Gutachten sind essentiell für die Regulierung von Versicherungsansprüchen und gewährleisten eine faire Schadensbewertung.

Gerichtliche Gutachten
Auf Anordnung von Gerichten erstellen wir für unsere Kunden gerichtliche Gutachten. Als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige klären wir technische oder bauliche Fragen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten. Unsere Expertise sichert unseren Kunden eine fundierte und beweiskräftige Unterstützung.

Nichtamtlicher Bausachverständiger
Laut § 28 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG) führt die Landesregierung ein Verzeichnis der nichtamtlichen Bausachverständigen. Wenn der Behörde keine Amtssachverständigen zur Verfügung stehen, wählt sie aus diesem Kreis nichtamtliche Sachverständige aus. Dieses Verzeichnis wird jährlich veröffentlicht. Sachverständige müssen alle zwei Jahre an einer anerkannten Fortbildung teilnehmen und dies der Landesregierung nachweisen.

Objektsicherheitsprüfung

Objektsicherheitsprüfungen sind für Wohngebäude gemäß ÖNorm B1300 und für Nicht-Wohngebäude gemäß ÖNorm B1301 unerlässlich. Diese Normen legen fest, dass regelmäßig wiederkehrende Sichtprüfungen und Funktionsprüfungen erforderlich sind, um die Sicherheit der baulichen Anlagen zu gewährleisten. Bei diesen Prüfungen wird die Bausubstanz von qualifizierten Fachkräften inspiziert, um potenzielle Schäden zu identifizieren und gegebenenfalls auf einen Sanierungsbedarf hinzuweisen.

Der Baumeister und der Ziviltechniker auf seinem jeweiligen Fachgebiet (z. B. für Bauwesen), zu deren Berechtigungsumfängen gem § 99 Abs 1 Z 1 und Abs 2 GewO 1994 bzw gem § 3 ZTG 2019 das Planungs- und Berechnungsrecht gehören, sind somit „fachlich qualifizierte Personen“ im Sinne der ÖNormen B 1300 und B 1301.
Quelle: Quelle: WKO - Bundesinnung Bau, zugegriffen am 29. April 2024, 13:00 Uhr.

Beratung

Professionelle Beratung von Bauherren ist sowohl im Vorfeld von Bauvorhaben als auch während der Bauphase von großer Bedeutung, da durch die optimale Auswahl der Bauverfahren, der eingesetzten Materialien und der ausführenden Firmen die individuellen Bedürfnisse und Ziele unter Einhaltung des vorgegebenen Budgets bestmöglich umgesetzt werden. Dabei werden neben technischen Gesichtspunkten auch wirtschaftliche, gesellschaftliche, rechtliche und ökologische Aspekte berücksichtigt. Bei all diesen Themen stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Durch jahrelange Erfahrung mit der Erstellung von Ausschreibungen, Vergabe und Abrechnung von Leistungen können wir entscheidend zum Erfolg beitragen.

Im Bereich des Rückbaus stehen wir als rückbaukundige Person gemäß Recycling Verordnung und ÖNorm B3151 mit Wissen und Erfahrung dem Kunden zur Seite.

Projektmanagement

Dieser zentrale Bestandteil der Baudurchführung beinhaltet die Planung, Steuerung und Überwachung von Bauprojekten in allen Phasen im Sinne der ÖNorm B1801-1 hinsichtlich Qualität, Kosten und Termine. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Koordination und Kommunikation zwischen den verschiedenen Projektbeteiligten und haben das Ziel unseren Auftraggeber so zu unterstützen, dass das Projekt erfolgreich und zielorientiert umgesetzt wird. Eine professionelle Projektmanagement-Strategie und deren effiziente Umsetzung trägt somit maßgeblich zum Erfolg des Projekts bei.

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